Kirchenwahl 2020
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Gem. § 29 Abs. 1 Kirchenwahlgesetz wird hiermit bekannt gegeben, dass das Presbyterium das Ergebnis zur Wahl am Sonntag, dem 01.03.2020, wie folgt festgestellt hat:
Folgende Gemeindeglieder wurden gewählt und haben die Wahl angenommen:
Sahib Alfadhli, Lange Horst 43, 32339 Espelkamp, mit 166 Stimmen
Benedict Boldt, Kolberger Str. 25, 32339 Espelkamp, mit 160 Stimmen
Peter Dürr, Elbinger Weg 10, 32339 Espelkamp, mit 140 Stimmen
Christoph Heuer, Stolper Weg 14, 32339 Espelkamp, mit 153 Stimmen
Nicole Lüttke, Weichselgasse 2, 32339 Espelkamp, mit 161 Stimmen
Eckhard Schneegans, Kantstr. 24, 32339 Espelkamp, mit 172 Stimmen
Hilde Waldmüller, Samlandweg 19, 32339 Espelkamp, mit 154 Stimmen
Carola Zschocke, Stolper Weg 15, 32339 Espelkamp, mit 143 Stimmen
Gegen die Feststellung des Wahlergebnisses ist gem. § 29 Abs. 2 KWG die Beschwerde zulässig. Beschwerdeberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Tag der Abkündigung des bestandskräftigen Wahlvorschlags (26.01.2020) wahlberechtigt gem. § 1 KWG waren. Die Beschwerde kann nur auf solche Verletzungen gesetzlicher Vorschriften gestützt werden, durch die das Wahlergebnis beeinflusst worden sein kann und die nicht bereits in einem früheren Verfahrensabschnitt mit der Beschwerde hätten gerügt werden können (§ 29 Abs. 2 KWG). Die Beschwerde ist schriftlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von fünf Werktagen, die mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt, einzureichen beim
Presbyterium der Ev. Martinskirchengemeinde Espelkamp, Brandenburger Ring 52, 32339 Espelkamp,
oder beim
Kreissynodalvorstand des Ev. Kirchenkreises Lübbecke, Geistwall 32, 32312 Lübbecke.
Pfr. Friedrich Stork
Ev. Martinskirchengemeinde Espelkamp