Aus der Kirche austreten

    • Der Kirchenaustritt muss persönlich beim zuständigen Amtsgericht erklärt werden.

    • Mit dem Austritt verliert ein ehemaliges Kirchenmitglied alle Rechte auf den “Service” der Kirche.

    • Darum eine Bitte: Suchen Sie vor dem Austritt das Gespräch mit einem Seelsorger Ihrer Wahl; vielleicht kann ein Ärgernis, dass Sie zum Austritt veranlasst, ausgeräumt werden!

     

    Wieder in die Kirche eintreten

    • Wer es sich - vielleicht nach vielen Jahren - anders überlegt hat und wieder Mitglied der Kirche werden möchte, sollte am besten das Gespräch mit einem Pfarrer / einer Pfarrerin suchen.

    • Formal ist ein Antrag an das zuständige Presbyterium zu stellen, das dann über die Aufnahme entscheiden wird.

    • Es besteht auch die Möglichkeit, in eine “Wunschgemeinde” hinein einzutreten.
      (siehe “Umpfarrung/Gemeindezugehörigkeit wechseln”)