Gemeindezugehörigkeit wechseln
- Jedes Mitglied in unserer Landeskirche gehört zu dem Gemeindebezirk, in dem es seinen ersten Wohnsitz hat.
- Unter besonderen Umständen kann man aber die Zugehörigkeit zu einer anderen Gemeinde beantragen.
- Die Presbyterien (Gemeindeleitungen) beider Gemeinden müssen diesem Antrag zustimmen.
- Ein gewichtiger Grund ist zum Beispiel die regelmäßige Teilnahme am Leben der “Wunschgemeinde”.