Aus der Kirche austreten
- Der Kirchenaustritt muss persönlich beim zuständigen Amtsgericht erklärt werden.
- Mit dem Austritt verliert ein ehemaliges Kirchenmitglied alle Rechte auf den “Service” der Kirche.
- Darum eine Bitte: Suchen Sie vor dem Austritt das Gespräch mit einem Seelsorger Ihrer Wahl; vielleicht kann ein Ärgernis, dass Sie zum Austritt veranlasst, ausgeräumt werden!
Wieder in die Kirche eintreten
- Wer es sich - vielleicht nach vielen Jahren - anders überlegt hat und wieder Mitglied der Kirche werden möchte, sollte am besten das Gespräch mit einem Pfarrer / einer Pfarrerin suchen.
- Formal ist ein Antrag an das zuständige Presbyterium zu stellen, das dann über die Aufnahme entscheiden wird.
- Es besteht auch die Möglichkeit, in eine “Wunschgemeinde” hinein einzutreten.
(siehe “Umpfarrung/Gemeindezugehörigkeit wechseln”)