Austritt / Eintritt

Aus der Kirche austreten

  • Der Kirchenaustritt muss persönlich beim zuständigen Amtsgericht erklärt werden.
  • Mit dem Austritt verliert ein ehemaliges Kirchenmitglied alle Rechte auf den “Service” der Kirche.
  • Darum eine Bitte: Suchen Sie vor dem Austritt das Gespräch mit einem Seelsorger Ihrer Wahl; vielleicht kann ein Ärgernis, dass Sie zum Austritt veranlasst, ausgeräumt werden!

Wieder in die Kirche eintreten

  • Wer es sich - vielleicht nach vielen Jahren - anders überlegt hat und wieder Mitglied der Kirche werden möchte, sollte am besten das Gespräch mit einem Pfarrer / einer Pfarrerin suchen.

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    Formal ist ein Antrag an das zuständige Presbyterium zu stellen, das dann über die Aufnahme entscheiden wird.

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    Es besteht auch die Möglichkeit, in eine “Wunschgemeinde” hinein einzutreten.
    (siehe “Umpfarrung/Gemeindezugehörigkeit wechseln”)