Umpfarrung

Gemeindezugehörigkeit wechseln

  • Jedes Mitglied in unserer Landeskirche gehört zu dem Gemeindebezirk, in dem es seinen ersten Wohnsitz hat.

  • Unter besonderen Umständen kann man aber die Zugehörigkeit zu einer anderen Gemeinde beantragen.

  • Die Presbyterien (Gemeindeleitungen) beider Gemeinden müssen diesem Antrag zustimmen.

  • Ein gewichtiger Grund ist zum Beispiel die regelmäßige Teilnahme am Leben der “Wunschgemeinde”.