Umpfarrung
Gemeindezugehörigkeit wechseln
Jedes Mitglied in unserer Landeskirche gehört zu dem Gemeindebezirk, in dem es seinen ersten Wohnsitz hat.
Unter besonderen Umständen kann man aber die Zugehörigkeit zu einer anderen Gemeinde beantragen.
Die Presbyterien (Gemeindeleitungen) beider Gemeinden müssen diesem Antrag zustimmen.
Ein gewichtiger Grund ist zum Beispiel die regelmäßige Teilnahme am Leben der “Wunschgemeinde”.